Mittendrin, statt nur dabei

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen selbstverständlich Teil der Gesellschaft sind – unabhängig von Fähigkeiten, Beeinträchtigungen, Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen. Nicht Menschen müssen sich an Systeme anpassen. Systeme müssen so gestaltet sein, dass alle teilnehmen und sich einbringen können. Es geht dabei um Selbstbestimmung, Teilhabe und Barrierefreiheit.

Barrieren entstehen nicht nur in Gebäuden oder Strukturen – sie entstehen oft auch in unseren Köpfen. Begegnungen mit Menschen mit Beeinträchtigungen können Unsicherheit auslösen, und Vorurteile wirken manchmal unbewusst. Diese Barrieren abzubauen ist ein Teil des inklusiven Auftrags: durch Aufklärung, durch offene Kommunikation und durch alltägliche Erfahrungen miteinander.

Je normaler Vielfalt gelebt wird, desto weniger Raum bleibt für Unsicherheiten.

Inklusion ist ein Prozess. Er beginnt mit einer klaren Haltung und zeigt sich im täglichen Handeln. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über unsere Initiativen, unsere Haltung und die Herausforderungen, denen wir im Alltag begegnen.

«Wir ermöglichen Menschen mit Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben und streben gemeinsam nach Inklusion.»

Unser «Raison d’être»

Facetten der Inklusion

Inklusion ist ein sehr breites Thema. Deshalb haben wir uns gefragt, was verschiedene Menschen darüber denken. Wir haben bei Mitarbeitenden, Bewohnenden, Angehörigen, Kulturschaffenden, Fachpersonen sowie Menschen aus dem Quartier nachgefragt.

Die Antworten waren ebenso spannend wie vielfältig, so ist daraus eine kleine Videoserie entstanden. In den kommenden Monaten veröffentlichen wir weitere Videos, die zusätzliche Aspekte und Sichtweisen auf Inklusion sichtbar machen. Die Themen reichen von Kultur, Beziehungen, Arbeit und Freizeit bis hin zum Überwinden von Berührungsängsten und dem Balanceakt zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge.

Alle Teile der Inklusionsserie

Ein Klient nimmt mit einer Mitarbeiterin am GP-Bern teil.

Unsere Grundhaltung

Inklusion verstehen wir als ein Prozess, der nie abgeschlossen sein wird, sondern uns täglich dazu auffordert aufmerksam zu sein und unser Denken und Handeln zu reflektieren.

Jede:r soll seine eigenen Erfahrungen, Erwartungen und manchmal auch Vorbehalte einbringen können. Unsicherheiten im Umgang mit Vielfalt (sei es Beeinträchtigung, Herkunft, Geschlecht, persönlichen Merkmalen oder Hautfarbe) sind menschlich. Entscheidend ist, wie wir damit umgehen.

Wir setzen auf Offenheit, Dialog und Begegnung. Wir begegnen Menschen auf Augenhöhe, wir fragen und hören zu, wir beziehen ein – und wir gestalten Angebote gemeinsam mit denjenigen, die sie nutzen. So entstehen Räume, in denen Vielfalt selbstverständlich wird und Barrieren in den Köpfen Schritt für Schritt abgebaut werden.

Spannungsfeld Inklusion in einer Institution

Inklusion ist ein gemeinsamer Prozess und lebt vom Dialog mit Menschen mit einer Beeinträchtigung. Inklusion bedeutet nicht, dass alle Herausforderungen verschwinden. Herausforderungen bringen uns in der Beziehungsarbeit weiter und lassen uns durch die Erfahrung gemeinsam wachsen und uns stetig weiterentwickeln. Gerade in Institutionen wie bei uns entstehen Spannungsfelder: zwischen Unterstützung und Selbstbestimmung, zwischen Sicherheit und Freiheit. Entscheidend ist, diese Fragen offen zu diskutieren – gemeinsam mit den Menschen, die hier leben und arbeiten.

Konkrete Fragen aus unserem Alltag:

  • Wie gehen wir mir dem Menschenrecht und dem Grundbedürfnis im Bereich Sexualität um?
  • Dürfen Bewohnende Zigaretten rauchen oder Alkohol trinken?
  • Darf ein Diabetiker:in eine Schwarzwälder-Torte essen?
  • Haben geschützte resp. angepasst Arbeitsplätze im inklusiven Denken eine Berechtigung?
  • Denken wir manchmal weiter und ambitionierter als der Mensch mit Beeinträchtigung?

Inklusion heisst nicht, alle gleich zu behandeln, sondern vielmehr, allen gleichwertige Teilhabe zu ermöglichen.

Bild zeigt das Gebäude vom Blinden-und Behindertenzentrum Bern

Das strukturelle Dilemma von Institutionen

Ein «Behindertenzentrum» ist per Definition separierend organisiert.

  • eigene Gebäude
  • eigene Arbeitsplätze
  • eigene Tagesstrukturen
  • oft wenig Durchmischung mit dem ersten Arbeitsmarkt und der Gesellschaft resp. dem umgebenden Sozialraum

Damit entsteht automatisch ein Spannungsfeld und es taucht die Frage auf, ob eine Institution überhaupt inklusiv sein kann?

Nein, wenn Inklusion als vollständige Gleichstellung verstanden wird – ohne Sonderstrukturen.

Ja, so weit wie möglich, wenn:

  • Institutionen als Übergangs , Ermöglichungs- oder Ergänzungsstrukturen wirken
  • Durchlässigkeit in den ersten Arbeitsmarkt aktiv gefördert wird
  • Selbstbestimmung und Mitbestimmung ernst genommen werden
  • das Ziel gesellschaftliche Teilhabe ist – nicht Beschäftigung um jeden Preis

Und genau dies ist unser Anspruch und hierfür setzen wir uns mit voller Überzeugung ein. Wir sind nicht der Endpunkt von Inklusion – aber ein wichtiger Zwischenschritt in einer Gesellschaft, die noch nicht überall inklusiv ist.

Angepasste Arbeitsplätze – warum sie weiterhin wichtig sind

Arbeit ist ein Menschenrecht. Alle Menschen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit, die frei gewählt oder angenommen wird und in einem offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsumfeld stattfindet. Angepasste Arbeitsplätze bleiben wichtig, weil sie:

  • Zugang zu sinnvoller Arbeit ermöglichen, auch bei gesundheitlichen oder kognitiven Einschränkungen.
  • Individuelle Förderung und gleichzeitig stabile, verlässliche Rahmenbedingungen bieten.
  • Entwicklungsschritte ermöglichen, mit arbeitsagogischer Begleitung und Lerntempo.
  • Teilhabe sichern, unabhängig von Produktivität oder Leistungsdruck.

Sie sind kein Gegenmodell zur Inklusion, sondern eine Ergänzung eines inklusiven Gesamtsystems, welches unseren Mitarbeitenden am angepassten Arbeitsplatz in kleinen Schritten, ihrem Tempo entsprechend Weiterentwicklungschancen ermöglichen. Wir gestalten im B Arbeitsangebote durchlässig: von angepassten Arbeitsplätzen bis zu begleiteten Einsätzen im ersten Arbeitsmarkt – mit individuellen Wegen, die Selbstbestimmung und realistische Entwicklung kombinieren.

UN-BRK – Die Bedeutung von Inklusion im Bereich Arbeit im B

  • Mitwirkung ermöglichen: Das B ermöglicht es seinen Mitarbeitenden mit angepassten Arbeitsplätzen, ihre Anliegen einzubringen. Ihnen stehen dafür die gleichen Mitwirkungsmöglichkeiten offen wie Mitarbeitenden in Unternehmen ohne sozialen Auftrag.
  • Gleiche Chancen bei der beruflichen Ausbildung und der Arbeit: Menschen mit angepasstem Arbeitsplatz verfügen über eine gute berufliche Grundbildung, Arbeit, die ihren Fähigkeiten entspricht, und über einen Arbeitsplatz, der barrierefrei zugänglich ist. Das B bietet möglichst arbeitsmarktübliche Arbeits- und Lehrbedingungen und ein transparentes Lohnsystem.
  • Unterstützung von Wahlfreiheit und Selbstbestimmung: Die Arbeitsangebote des B sind vielfältig und flexibel. Die Palette umfasst zum Beispiel niederschwellige und angepasste Arbeitsplätze, Aussenarbeitsplätze im Personalverleih oder Begleitung bei neuen Arbeits- und Lehrstellen in Unternehmen ohne sozialen Auftrag.
  • Durchlässigkeit fördern und verankern: Das B sorgt dafür, dass seine Angebote durchlässig sind. Es verbessert die Übergänge nach der obligatorischen Schulzeit und nach der beruflichen Grundbildung. Das B ermöglicht es Menschen mit angepasstem Arbeitsplatz, bei der Arbeit und in der Ausbildung bei Bedarf zwischen mehr oder weniger Unterstützung zu wechseln.
  • Berufliche Laufbahn ermöglichen: Die Teilhabe im Bereich Arbeit im Sinne der UN BRK, hat im B einen hohen Stellenwert. Die Partizipation an Projekten und Entwicklungen ausserhalb der Rolle streben wir mit dem Ziel an, die berufliche Laufbahn positiv zu beeinflussen.
  • In diversen Bereichen hingegen liegt die Regelsetzung primär beim Arbeitgeber, vergleichbar mit den Vorgaben im regulären Arbeitsmarkt. Mitarbeitende werden bestmöglich in Entscheidungsprozesse eingebunden, und ihr Feedback wird berücksichtigt. Dennoch gibt es klare Grenzen der Mitbestimmung, etwa bei Arbeitsschutzvorgaben wie der Pflicht, Arbeitsschuhe zu tragen, über die nicht individuell entschieden werden kann. mit dem ersten Arbeitsmarkt und der Gesellschaft resp. dem umgebenden Sozialraum.

Initiativen + Projekten

Täglich setzen wir uns im Wohnen oder Arbeiten mit dem Thema Inklusion auseinander. Anbei ein kleiner Auszug von Initiativen oder Projekten, welche daraus entstanden sind und an welchen wir arbeiten:

  • Nach dem Aufbau eines eigenen Grundwortschatzes wird dieses laufend Erweitert u.a. auch für andere Bereiche (Arbeiten)
  • Ausbau der Bereiche Arbeits- und Sozialagogik mit dem Ziel, Angebote zur Förderung von Arbeitsfähigkeit, Selbstständigkeit und Teilhabe weiterzuentwickeln
  • Barrierefreiheit in der Infrastruktur (Stationsstrasse wie auch Neugestaltung Empfang Neufeldstrasse) aber auch in der Digitalisierung (u.a. interne Kommunikation)
  • Eigene Arbeitsgruppe Inklusion, welche sich mit Themen und Fragestellungen rund um Selbstbestimmung, Teilhabe und Barrierefreiheit beschäftigt
  • Einführung eines neuen Lohnsystems. Gleicher Lohn für gleiche Funktion: klar strukturiert, transparent und mit festen Entwicklungsschritten im ersten und im zweiten Arbeitsmarkt.
  • Mitwirkung bei wichtigen Initiativen und Projekten wie z.B. Abstimmungsschablone
  • Mitarbeitergespräch auf Augenhöhe (MAG 2.0) – gleiches System für alle Mitarbeitende
  • Schulung von Bewohnenden und Mitarbeitende an angepassten Arbeitsplätzen, um sich ohne B für ihre Rechte einsetzten zu können
  • Förderung und Weiterbildung der Mitarbeitenden: Internes Weiterbildungsangebot, Beteiligung an externen Weiterbildungen, Möglichkeit zum Seitenwechsel.
  • Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten in Fachgruppen mit, übernehmen wichtige Positionen (z.B. Stv-Funktion Sicherheitsbeauftragter) oder führen Weiterbildungskurse als Kursleitende durch (z.B. Gebärdenübersetzung).
  • Personalkommission (PEKO) und Mitarbeiterumfragen, welche alle Mitarbeitenden (mit und ohne angepassten Arbeitsplatz) miteinbezieht und gleichstellt.
  • Teilhabe an öffentlichen Anlässen wie Museumsnacht, Konzerten oder GP Bern
Ein Mitarbeitender der Bar8 schenkt einer Dame Prosecco ein.

Bar8 – Arbeitsinklusionsprojekt das Begegnungen fördert

Die Bar8 wurde erstmals 2019 im Rahmen des 135-jährigen Jubiläums des B ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, Begegnungen mit sozialer Leichtigkeit zu fördern. Daher wird die Bar8 unter anderem von Menschen mit Beeinträchtigungen bedient. Die Bar8 ist Teil der Mischbar Gastro Gruppe und wurde im Rahmen des Arbeitsinklusionsprojektes «Labor Inklusion» von Blindspot– Inklusion und Vielfaltsförderung Schweiz – in Kooperation mit dem B initiiert. Die Pop-Up-Bar ist jeweils von Juni bis August geöffnet und veranstaltet 4 Konzerte. Sie befindet sich auf unserer Dachterrasse und bietet einmaligen Blick auf die Stadt Bern und die Alpen.

Inklusion in unserer Unternehmenskultur

Inklusion ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Sie zeigt sich darin, wie wir zusammenarbeiten, wie wir Entscheidungen treffen und wie wir Verantwortung teilen. Im B sind rund 360 Mitarbeitende beschäftigt, davon 180 an einem angepassten Arbeitsplatz.

Wir fördern Mitbestimmung und Beteiligung auf allen Ebenen: Die Personal-Kommission setzt sich aus Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Bereichen zusammen und umfasst zu rund der Hälfte Personen mit einem angepassten Arbeitsplatz. So stellen wir sicher, dass unterschiedliche Sichtweisen eingenommen werden und in unsere Prozesse einfliessen.

Wir möchten Mitarbeitenden neue Perspektiven ermöglichen und bieten verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten an: internes Weiterbildungsangebot, Beteiligung an externen Weiterbildungen oder Möglichkeit zum Seitenwechsel.

Mitarbeitende gestalten Angebote aktiv mit, bringen Anliegen ein (z.B. an der inklusiven Mitarbeitersitzung Meeting B) und wirken an gemeinsamen Lösungen mit. Durch Partizipation, transparente Entscheidungswege und ein wertschätzendes Miteinander schaffen wir eine Kultur, in der Vielfalt als Stärke verstanden wird und in der alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – ihren Platz finden und sich einbringen können.

Vielfalt leben und erleben

Vielfalt zeigt sich im B nicht nur innerhalb unserer Häuser – sie wird im Alltag gelebt, sichtbar und erlebbar. Teilhabe bedeutet für uns, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten in ganz verschiedenen Lebensbereichen präsent sind, ihre Fähigkeiten einbringen und Erfahrungen teilen. Dies geschieht auf mehreren Ebenen:

Wir im B.
Menschen im B wirken aktiv an ihrem Umfeld mit: in Projekt und Arbeitsgruppen, in der Personal-Kommission oder bei Entscheidungsprozessen. Sie bringen ihre Perspektiven ein, gestalten Abläufe mit und übernehmen Verantwortung in Rollen, die ihren Fähigkeiten entsprechen.

Wir im Quartier.
Unser Alltag findet nicht hinter verschlossenen Türen statt. Menschen aus dem B sind im Quartier unterwegs – zu Fuss, mit dem ÖV oder im Austausch mit Nachbar:innen. Gleichzeitig laden wir auch regelmässig die Nachbarschaft zu uns ein um Begegnungen zu fördern und freuen uns auch immer über den Besuch an unseren Veranstaltungen, zum Mittagessen in unserem Bistro oder Feierabend-Drink in der Pop-up-Bar8.

Wir in der Stadt.
Vielfalt wird auch in der Stadt Bern sichtbar: Menschen aus dem B nehmen am Grand Prix Bern teil, besuchen Veranstaltungen oder Lokalitäten wie die „Heitere Fahne“. Sie sind Teil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens, so wie es für alle Menschen selbstverständlich sein sollte.

Wir in der Gesellschaft.
Unsere Teilhabe endet nicht im Quartier oder in der Stadt. Sie reicht weiter in gesellschaftliche Debatten, Kooperationen, Arbeitsprojekte und Begegnungen. Je sichtbarer Vielfalt gelebt wird, desto normaler wird sie — und desto mehr Barrieren im Kopf können abgebaut werden. Inklusion entsteht dort, wo Menschen einander begegnen und gemeinsam etwas gestalten.

Verstehen und verstanden werden

Kommunikation ist Voraussetzung dafür, gehört zu werden und am Alltag teilzunehmen. Mit Unterstützter Kommunikation (UK) schaffen wir Zugänge zu Sprache – mit Symbolen, Geräten, Apps oder alternativen Ausdrucksformen.

Wir fördern UK im Alltag und stellen einen Grundwortschatz bereit, der ein gemeinsames Verständnis ermöglicht.

Mitbestimmung im Wohnangebot: Bewohner:innen-Rat

Der Bewohner:innen-Rat vertritt die Interessen der Menschen, die im B leben. Er bringt Anliegen ein, diskutiert Themen aus dem Alltag und gestaltet Entscheidungen mit.

Mitarbeiterin vom Betrieb B Kathrin

«Beim B finden alle eine Arbeit – Beeinträchtigung hin oder her.»

Kathrin Riedo – Mitarbeiterin Technik, Betrieb B

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Von der Integration zur Inklusion

Menschenrechte gelten für alle Menschen – unabhängig von deren Lebensrealitäten.

Früher wurden Menschen mit Beeinträchtigungen aus der Gesellschaft ausgeschlossen (Exklusion). Später entstanden Heime und Sonderinstitutionen, oft am Stadtrand oder auf dem Land (Segregation/Separation). Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzte ein Umdenken ein: Integration gewann an Bedeutung. Inklusion beschreibt heute den Wandel hin zu gemeinsamer Teilhabe – Vielfalt gilt als Normalität, Barrieren werden abgebaut, alle einbezogen.

Grafik, welche den Wandel von Exklusion, Seperation, Integration zur Inklusion aufzeigt.

Verstärkt durch die UN Behindertenrechtskonvention (2006) hat sich der Fokus in den letzten Jahrzehnten von der Integration zur Inklusion verschoben. Das heisst:

  • Von Fürsorge und Rehabilitation zu Selbstbestimmung und aktive Teilhabe
  • Wenn Entscheidungen bisher von Nichtbetroffenen über Betroffenen gefällt wurden, werden diese nun von der Betroffenen selbst gefällt
  • Oder anders veranschaulicht: «Ich werde zur Party eingeladen, aber ich stehe am Rand, fühle mich nicht als Teil der Party. Niemand spricht oder tanzt mit mir und ich frage mich, was ich hier soll. Erst wenn ich mittanze und mich willkommen fühle bin ich wirklich Teil der Party.»

UN-BRK – kurz erklärt

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit dem 15. Mai 2014 in Kraft gesetzt worden. Ziel des Übereinkommens ist, dass alle Menschen ihre Rechte in gleichem Masse ausüben können.

Kernpunkte der Konvention sind:

  • Inklusion und Gleichberechtigung: Die Konvention setzt sich für die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Ziel ist es, ihre Gleichberechtigung sicherzustellen und Diskriminierung zu verhindern.
  • Selbstbestimmung: Die Konvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dies schliesst auch die Freiheit ein, eigene Lebensentscheidungen zu treffen. Sie sollen auch Einfluss auf Programme und Dienstleistungen nehmen dürfen, die sie betreffen.
  • Barrierefreiheit: Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert die Beseitigung von Barrieren. Das betrifft den Zugang zu physischen Orten, Informationen und Kommunikation sowie Technologie. Ziel ist es, eine inklusive Umwelt zu schaffen.
  • Respekt vor der Unterschiedlichkeit: Die Konvention betont die Vielfalt der Menschen mit Behinderungen und fordert den Respekt vor ihrer Unterschiedlichkeit. Es sollen keine Massnahmen ergriffen werden, die zu ihrer Ausgrenzung führen.
  • Schutz vor Ausbeutung und Gewalt: Die UNO-Behindertenrechtskonvention zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung sowie Gewalt und Missbrauch zu schützen. Dies schliesst auch besondere Massnahmen zum Schutz von Kindern mit Behinderungen ein.

Details zur UN-BRK

Junge Frau die im Rollstuhl sitzt und mit einer anderen Frau in einen Bildschirm schaut der an dem Rollstuhl befestigt ist.

Was bedeutet Inklusion?

Wir haben nachgefragt und spannende Antworten und Gedanken aus dem Team gesammelt! Inklusion bedeutet…

Lynn

…dass jeder so sein darf, wie er/sie ist und dass es keine Ausgrenzungen mehr gibt.

Yonathan

…dass wir keine Barrieren mehr im Kopf haben.

…dass alle Raum und Platz haben, zusammen etwas zu machen und allen wohl dabei ist.

Noemi

…dass alle ein Teil der Gesellschaft sein können und dass jeder dazugehört.

Stimmen aus dem Team zusammengefasst.

Melanie

…dass alle gleich behandelt und angesehen werden.

Häufige Fragen zur Inklusion im B

Was ist der Unterschied zwischen Integration und Inklusion?

Integration bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in bestehende Strukturen eingegliedert werden, die primär für die Mehrheit gebaut wurden.

Inklusion geht einen Schritt weiter: Strukturen werden von Beginn an so gestaltet, dass alle Menschen selbstverständlich teilhaben können – unabhängig von Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen.

Wie fördert das B Selbstbestimmung im Alltag?

Wir ermöglichen Wahlmöglichkeiten, unterstützen individuelle Entscheidungen und beziehen Menschen aktiv ein – etwa über den Bewohner:innen‑Rat, individuelle Zielgespräche oder partizipative Prozesse im Wohnen und Arbeiten. Selbstbestimmung heisst für uns: Menschen entscheiden in ihrem eigenen Rahmen mit, was für sie wichtig ist.

Welche Rolle spielt Unterstützte Kommunikation (UK)?

Unterstützte Kommunikation schafft Zugänge zu Sprache und Ausdruck. Sie ermöglicht Menschen, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Meinungen mitzuteilen – mit Symbolen, Geräten, Apps oder alternativen Kommunikationsformen. UK ist eine zentrale Voraussetzung für Teilhabe und ein fester Bestandteil unserer Arbeit.

Wie barrierefrei sind die Angebote im B?

Wir arbeiten kontinuierlich daran, Barrieren abzubauen – baulich, kommunikativ und organisatorisch. Dazu gehören u. a. angepasste Arbeitsplätze, Unterstützte Kommunikation, klare Informationswege, Begleitangebote und Strukturen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Vollständige Barrierefreiheit ist ein Prozess, den wir schrittweise weiterentwickeln.

Wie funktioniert der Bewohner:innen‑Rat?

Der Bewohner:innen‑Rat setzt sich aus Vertreter:innen der Bewohnenden zusammen. Der Rat bringt Anliegen ein, diskutiert Themen aus dem Alltag und wirkt an Entscheidungen mit. Die Sitzungen finden regelmässig statt und werden von Mitarbeitenden moderierend begleitet, ohne den Prozess zu dominieren.

Wie arbeitet das B mit dem ersten Arbeitsmarkt zusammen?

Unser Arbeitsangebot ist durchlässig gestaltet, um individuelle Wege zu ermöglichen. Mitarbeitende können in verschiedensten Bereichen ihre Fähigkeiten erproben, Erfahrungen sammeln und – wenn möglich – schrittweise in reguläre Arbeitsverhältnisse wechseln.

Warum gibt es angepasste Arbeitsplätze neben dem ersten Arbeitsmarkt?

Nicht alle Menschen können die Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts erfüllen. Angepasste Arbeitsplätze bieten verlässliche Strukturen, individuelle Begleitung und ein Tempo, das Überforderung vermeidet. Sie sichern Teilhabe und ermöglichen sinnvolle Arbeit – auch dann, wenn ein Einsatz im ersten Arbeitsmarkt (noch) nicht realistisch ist. Gleichzeitig fördern wir Übergänge, wo immer dies möglich ist.

Wie setzt das B die UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK) um?

Die UN‑BRK ist eine zentrale Grundlage unserer Arbeit. Wir orientieren uns an ihren Prinzipien – Selbstbestimmung, Teilhabe, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit – und entwickeln unsere Angebote laufend weiter. Dazu gehören partizipative Entscheidungsstrukturen, Unterstützte Kommunikation, Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt und die Beteiligung der Bewohnenden an Prozessen und Projekten.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Thema Inklusion wenden?

Ihre Ansprechpersonen im B sind:

Portraitbild von Patrick Stuker

Patrick Stuker

Stv. Leiter Wohnen

031 306 31 15

patrick.stuker@b-bern.ch

Flavia Stalder

Fachmitarbeiterin Sozialpädagogik + Unterstützte Kommunikation

031 306 35 22

flavia.stalder@b-bern.ch

Sie geben gerne Auskunft oder verweisen an die zuständigen Stellen.

Was versteht man unter Selbstbestimmung, Teilhabe und Barrierefreiheit?

Selbstbestimmung bedeutet, dass Menschen Entscheidungen über ihr Leben möglichst eigenständig treffen können – im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten. Dazu gehören Wahlfreiheit, Mitgestaltung und das Recht, eigene Bedürfnisse zu äussern und ernst genommen zu werden.
Teilhabe heisst, dass Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können: beim Wohnen, Arbeiten, in der Freizeit oder im öffentlichen Raum.

Teilhabe entsteht, wenn Menschen ihre Fähigkeiten einbringen und Zugang zu Angeboten und Gemeinschaften haben.

Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung von Räumen, Informationen und Abläufen so, dass alle Menschen sie nutzen können – ohne Hindernisse. Dazu gehören bauliche Zugänge, verständliche Kommunikation, digitale Zugänglichkeit und organisatorische Strukturen, die niemanden ausschliessen.

Gemeinsam bilden diese drei Begriffe die Grundlage von Inklusion: Menschen sollen ihr Leben selbstbestimmt gestalten, vollständig teilhaben können und dabei auf möglichst wenige Barrieren treffen.

Wann spricht man von Behinderung oder Beeinträchtigung?

Diese Frage wird sehr kontrovers diskutiert. Die Stadt Bern hat einen Sprachleitfaden dazu publiziert. Wir selbst sprechen primär von Menschen mit Beeinträchtigung, obwohl Behinderung in unserem Unternehmensnamen vorkommt. Grundsätzlich spricht man von einer Beeinträchtigung, wenn eine körperliche, kognitive, psychische oder sensorische Einschränkung vorliegt, die bestimmte Aktivitäten erschwert. Eine Beeinträchtigung beschreibt also in erster Linie den individuellen körperlichen oder funktionalen Zustand eines Menschen.

Von einer Behinderung spricht man, wenn eine Beeinträchtigung in der Wechselwirkung mit Umwelt , Sozial oder Systemfaktoren dazu führt, dass jemand an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert wird. Behinderung entsteht also nicht allein durch die Person, sondern durch Hindernisse im Umfeld. Eine Treppe zum Beispiel behindert eine Person im Rollstuhl. Nebst bauliche Barrieren, kann Behinderung auch durch fehlende Unterstützung, unverständliche Kommunikation oder gesellschaftliche Vorurteile entstehen.

Kurz gesagt:

  • Beeinträchtigung = individuelle Voraussetzung
  • Behinderung = das Ergebnis, wenn Barrieren Teilhabe verhindern

Dieses Verständnis entspricht dem modernen, menschenrechtlichen Modell, wie es u. a. die UN Behindertenrechtskonvention beschreibt: Erst Barrieren im Umfeld machen eine Beeinträchtigung zur Behinderung. Ziel von Inklusion ist es daher, solche Barrieren zu reduzieren – baulich, kommunikativ und in den Köpfen.

Auf den Begriff «Menschen mit besonderen Bedürfnissen» sollte in diesem Zusammenhang verzichtet werden. Er suggeriert, dass die Bedürfnisse betroffener anders sind.