Unsere Grundhaltung

Im Zentrum des gelebten Alltags für alle stehen die Würde und Wichtigkeit jedes Menschen, das Miteinander und das Gemeinsame. Wir verstehen uns als Teil des Alltags der Bewohnenden in ihrem Zuhause. Unterschiede verstehen wir als Vielfalt und Bereicherung. Im Vordergrund stehen inklusive Angebote für blinde, seh- und mehrfachbehinderte Menschen. Diese Angebote unterstützen sie in ihrer sozialen und beruflichen Selbstbestimmung und Teilhabe. Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein mit dem Ziel, Alltag für alle möglich zu machen.

Inklusion im B: Selbstbestimmung, Teilhabe und Barrierefreiheit

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen selbstverständlich Teil der Gemeinschaft sind – beim Arbeiten, Wohnen und Zusammenleben. Erfahren Sie mehr über unsere Haltung, unsere Praxis aber auch die Herausforderungen, welchen wir auf unserem Weg zur Inklusion begegnen.

Weitere Informationen zur Inklusion im B

Bewohnende musizieren an einem Sommerfest

UN-BRK – kurz erklärt

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit dem 15. Mai 2014 in Kraft gesetzt worden. Ziel des Übereinkommens ist, dass alle Menschen ihre Rechte in gleichem Masse ausüben können.

Kernpunkte der Konvention sind:

  • Inklusion und Gleichberechtigung: Die Konvention setzt sich für die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Ziel ist es, ihre Gleichberechtigung sicherzustellen und Diskriminierung zu verhindern.
  • Selbstbestimmung: Die Konvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dies schliesst auch die Freiheit ein, eigene Lebensentscheidungen zu treffen. Sie sollen auch Einfluss auf Programme und Dienstleistungen nehmen dürfen, die sie betreffen.
  • Barrierefreiheit: Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert die Beseitigung von Barrieren. Das betrifft den Zugang zu physischen Orten, Informationen und Kommunikation sowie Technologie. Ziel ist es, eine inklusive Umwelt zu schaffen.
  • Respekt vor der Unterschiedlichkeit: Die Konvention betont die Vielfalt der Menschen mit Behinderungen und fordert den Respekt vor ihrer Unterschiedlichkeit. Es sollen keine Massnahmen ergriffen werden, die zu ihrer Ausgrenzung führen.
  • Schutz vor Ausbeutung und Gewalt: Die UNO-Behindertenrechtskonvention zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung sowie Gewalt und Missbrauch zu schützen. Dies schliesst auch besondere Massnahmen zum Schutz von Kindern mit Behinderungen ein.

Details zur UN-BRK

Junge Frau die im Rollstuhl sitzt und mit einer anderen Frau in einen Bildschirm schaut der an dem Rollstuhl befestigt ist.
Weisser Tisch mit unterschiedlichen Karten mit diversen Symbolen.

Unterstützte Kommunikation

Das B setzt sich für Inklusion und barrierefreie Kommunikation ein. Das Recht auf Meinungsäusserung und auf Information sind in der UN-BRK (Art. 21) und bei uns im B zentral verankert. Erfahren Sie mehr über die unterstützte Kommunikation (UK) und über unseren Grundwortschatz, welchen Menschen mit Beeinträchtigung die Verständigung erleichtert und mehr Selbstbestimmtheit ermöglicht.