Individuelle Beratung für Menschen mit
Sehbeeinträchtigung und Blindheit

Ein vermindertes Sehvermögenkann kann gerade im Alter das Leben erschweren. Gewohntes ist in Ihrem Alltag oder Beruf nicht mehr selbstverständlich und Vertrautes muss wieder neu erlernt werden. Bei einer Beratung klären ausgebildete Fachpersonen das verbliebene Sehvermögen ab und helfen mit geeigneten Hilfsmitteln, den Sehrest bestmöglich zu nutzen. Unser Fachteam berät Sie individuell gemäss Ihren Zielen und Möglichkeiten und stellt mit Ihnen ein Rehabilitationsprogramm zusammen. Das kann je nach visueller Beeinträchtigung und deren Auswirkungen Folgendes beinhalten:

Bild zeigt eine Frau, die mit einer anderen Person einen Sehtest durchführt.

Erfassen der alltagsbezogenen visuellen Funktionen

Welche Vergrösserung, wie viel Licht und wie viel Kontrast benötige ich?

Abklärung und Anwendung von Hilfsmitteln

Welche Sehhilfen oder elektronische Systeme gibt es zum Lesen und Schreiben, und wie kann ich sie nutzen? Könnten beispielsweise eine Lupenbrille, ein weisser Stock, oder eine sprechende Uhr nützlich sein? Wie kann ich meine Aufgaben am Arbeitsplatz mit geeigneten Hilfsmitteln trotzdem kompetent ausführen? Wie kann ich weiterhin selbstständig kochen? Wie kann ich telefonieren, ohne mich dauernd zu verwählen?

Zwei Personen die an einem Tisch sitzen und gemeinsam einen Feldstecher anschauen.
Bild zeigt Hände, die einen Blindenstock einer anderen Person übergibt.

Training «Orientierung & Mobilität»

Das Training beinhaltet grundlegende Techniken für Menschen mit visueller Beeinträchtigung und zeigt, wie sie in verschiedenen Lebensbereichen angewendet werden können. Wie komme ich sicher von A nach B? Wie finde ich mich gut zu Hause oder im Einkaufszentrum zurecht?

Erfahrene Fachleute in den Bereichen Ergotherapie, Optik und Heilpädagogik erbringen Rehabilitationsleistungen, wobei sie über zusätzliche Qualifikationen im Umgang mit blinden und sehbeeinträchtigten Menschen verfügen. Die Beratungen bieten wir im Kanton Bern an vier Standorten an: Bern, Biel, Burgdorf und Spiez. Diese Dienstleistungen werden über Leistungsverträge mit Bund und Kanton finanziert oder mit einer ärztlichen Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet. Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.

Sozialberatung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Blindheit

Das Nachlassen des Sehvermögens kann sich auf viele Bereiche des Lebens auswirken und betroffene Menschen verunsichern. In der Sozialberatung informieren und beraten wir Sie zu Ansprüchen gegenüber Sozialhilfe und Sozialversicherungen, wie beispielsweise der Invalidenversicherung: Wir klären mit Ihnen, ob Sie ein Anrecht haben auf berufliche Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen (Hilfslosenentschädigung, Rente, Assistenzbeiträge).

Wir unterstützen Sie beim Organisieren von speziellen Angeboten für visuell beeinträchtigte Menschen, sowie von Entlastungs- und Freizeitmöglichkeiten. Zudem stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie bei Fragen zur Wohnsituation, Problemen am Arbeitsplatz oder bei beruflicher Eingliederung.

Diese Dienstleistungen werden über Leistungsverträge mit Bund und Kanton finanziert und sind für unsere Klientinnen und Klienten kostenlos. Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.

Bild zeigt eine offene Türe zu einem Raum. Auf der Tür ist ein Schild, auf diesem Steht "Beraten B"

Möchten Sie eine Person überweisen?

Möchten Sie eine Person direkt überweisen oder sind Sie persönlich von einer visuellen Beeinträchtigung betroffen? Vereinbaren Sie hier schnell und einfach ein Erstgespräch. Wir klären Ihren Bedarf genau ab und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.

Blindheit und Sehbeeinträchtigung in der Schweiz – Überblick

In der Schweiz sind 377’000 Menschen von Blindheit, Taubblindheit oder Seh- und Hörsehbehinderung betroffen. Ein Grossteil dieser Menschen erlebt erst im Verlauf ihres Lebens Sehbeeinträchtigungen. Die damit einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen stellen sie vor erhebliche Herausforderungen. Mit zunehmendem Alter nimmt bei vielen Menschen die Sehfähigkeit ab. Ab 60 Jahren sind 7,3 % der Schweizer Bevölkerung von Sehschwierigkeiten betroffen, und ab 80 Jahren betrifft es sogar jede vierte Person. Leider gibt es für manche Augenprobleme, die häufig im Alter auftreten, keine Möglichkeit zur Heilung. Betroffene Menschen benötigen daher professionelle Beratung und die richtige Unterstützung. Es gibt oft Hilfsmittel, Tipps und Tricks, die Vieles wieder möglich machen.

Quelle: SZ Blind 2019

Person die von einen Blindenhund geführt wird.

Lage & Anreise Beraten B

Wir bieten Beratungen in Bern, Biel, Burgdorf und Spiez an. Alle Standorte sind zentral gelegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

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    Häufige Fragen zur Beratungstelle

    Wer trägt die Kosten für die Beratung?

    Die Dienstleistungen werden über Leistungsverträge mit Bund und Kanton finanziert oder mit einer ärztlichen Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet. Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.

    Wer bezahlt meine Hilfsmittel?

    Je nach Versicherungssituation übernehmen IV, AHV oder die Krankenversicherung einen Teil der Kosten. Dies wird individuell abgeklärt und wir unterstützen Sie bei allfälligen Anträgen an die Versicherungen.

    Wo bieten Sie Erstgespräche an?

    Wir bieten Erstgespräche in Bern, Biel, Burgdorf oder Spiez an. Lage und Anreisebeschrieb finden sie unter folgendem Link: Lage & Anreise

    Wie lange dauert das Erstgespräch?

    Ein Erstgespräch dauert im Normalfall rund eine Stunde.

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